AGB's Musiklehrer

1.) Zahlungssystem


Hinweis: Die Auszahlung erfolgt durch

Wir MSI- Musikschule Impulse vermitteln Schüler an den

Musiklehrer. Der Musiklehrer erbringt Dienstleistungen im Bereich

Musikunterricht.




§ 1 Vertragsgegenstand


(1) Gegenstand dieser AGB's ist die Vermittlung von

Schülern durch die Vermittlungsagentur an den Musiklehrer.


(2) Die Kontaktaufnahme für Unterrichtstermine erfolgt

ausschließlich über die Website der Vermittlungsagentur.


(3) Nach Anmeldung des Kunden zu den vereinbarten

Unterrichtszeiten und -orten erfolgt über den Zahlungsplan auf der Website der Vermittlungsagentur (Digistore24).


§ 2 Pflichten des Musiklehrers


(1) Der Musiklehrer ist verantwortlich für seine

Organisation (Unterrichtsraum, Unterrichtszeiten).


(2) Im Falle einer Kündigung der Zusammenarbeit durch den

Musiklehrer darf er den durch die Vermittlungsagentur organisierten

Schülerstock nicht mitnehmen und muss den Schüler darüber informieren, dass

dieser sich erneut über die Website der Vermittlungsagentur einen neuen Lehrer suchen muss.

(3) Der Musiklehrer trägt die Verantwortung für seine

steuerlichen Angelegenheiten und verpflichtet sich, einenSteuerberater zu engagieren.


§ 3 Pflichten der Vermittlungsagentur


(1) Die Vermittlungsagentur vermittelt Schüler an den

Musiklehrer durch bezahlte Kampagnen über Instagram und Facebook.


(2) Die Vermittlungsagentur übernimmt keine Verantwortung

für die Dienstleistungen des Musiklehrers oder für Schüler, die vermittelt

wurden.


(3) Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten

Bedingungen durch den Musiklehrer verbleiben hohe Geldstrafen vorbehalten.


§ 4 Unterrichtsorganisation und -ausfälle


(1) Der Musiklehrer hat an gesetzlichen Schulferien (pro Bundesland) frei, zusätzlich darf er bis zu vier Mal aus Krankheitsgründen oder

anderen Gründen Unterricht absagen, ohne diesen nachholen zu müssen. Ab einer Absage über vier Mal hinaus müssen die ausgefallenen Unterrichtsstunden nachgeholt werden.

(2) Ottino Music ist nicht für einen Ersatzlehrer verantwortlich.


§ 5 Kündigung des Vertrags


(1) Die Kündigung des Vertrags muss schriftlich erfolgen und

eine Frist von [z. B. 4 Wochen] einhalten.


(2) Im Falle einer Kündigung durch den Musiklehrer gelten

die Regelungen bezüglich des Schülerstocks gemäß § 2 (2).


§ 6 Schlussbestimmungen


(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der

Schriftform.


(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder

teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


§ 1 Haftung

Der Musiklehrer haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die durch

Fehler in der Ausführung seiner Leistungen oder durch sonstige

Pflichtverletzungen entstehen. Er übernimmt die volle Verantwortung für sein Handeln und trifft alle notwendigen Maßnahmen, um etwaige Haftungsrisiken zu minimieren. Eine Haftung des Auftraggebers ist ausgeschlossen.

§ 2 Versicherung

Der Musiklehrer ist verpflichtet, sich eigenständig um eine angemessene

Berufshaftpflichtversicherung zu kümmern, die alle Risiken seiner Tätigkeit

abdeckt. Der Musiklehrer stellt sicher, dass er über den notwendigen

Versicherungsschutz verfügt und trägt die volle Verantwortung für mögliche Schadensfälle.

§ 3 Datenschutz

Der Musiklehrer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit

bekannt gewordenen Informationen über Kunden und Schüler streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Kontaktdaten oder sonstigen persönlichen Informationen an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Der Musiklehrer hat alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.


§ 4 Unterrichtspflicht

Der Musiklehrer verpflichtet sich, den Unterricht mindestens

bis zum Abschluss der 6 Pflichtmonate für den letzten Schüler, der sich

angemeldet hat, fortzuführen. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der

Unterrichtsstunden, die im Rahmen dieses Vertrags vereinbart wurden. Eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts ist nur aus wichtigen Gründen möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.


Zahlungsabwicklung und Rahmenbedingungen


Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Digistore24.

Der Schüler meldet sich über einen Digistore24-Link für ein monatliches

Abonnement an.


Der Musiklehrer hat während aller gesetzlichen Schulferien

(z. B. Herbst-, Weihnachts- oder Sommerferien) unterrichtsfrei. Die monatlichen Zahlungen erfolgen jedoch durchgehend, da der Schüler ein fortlaufendes Abonnement bezahlt.

Der Musiklehrer ist nicht zur Führung einer Buchhaltung

verpflichtet und muss keine Umsatzsteuer abführen. Diese Aufgaben übernimmt Digistore24 vollständig. Der Lehrer ist jedoch selbstständig und für seine monatliche Gutschrift (Auszahlung) von Digistore24 selber verantwortlich.


Nutzung von Fotos und personenbezogenen Daten

Mit der Übermittlung von Fotos und Daten an uns erklärst du dich einverstanden, dass wir diese für unseren Webauftritt und unsere Marketingmaßnahmen verwenden dürfen. Du versicherst, dass du die Rechte an den übermittelten Fotos besitzt und uns die Erlaubnis zur Nutzung erteilst. Die Verwendung erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen. Du hast jederzeit das Recht, die Einwilligung zur Verwendung deiner Daten und Fotos zu widerrufen.