AGB's Musiklehrer
1.) Zahlungssystem
Hinweis: Die Auszahlung erfolgt durch
Wir MSI- Musikschule Impulse vermitteln Schüler an den
Musiklehrer. Der Musiklehrer erbringt Dienstleistungen im Bereich
Musikunterricht.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieser AGB's ist die Vermittlung von
Schülern durch die Vermittlungsagentur an den Musiklehrer.
(2) Die Kontaktaufnahme für Unterrichtstermine erfolgt
ausschließlich über die Website der Vermittlungsagentur.
(3) Nach Anmeldung des Kunden zu den vereinbarten
Unterrichtszeiten und -orten erfolgt über den Zahlungsplan auf der Website der Vermittlungsagentur (Digistore24).
§ 2 Pflichten des Musiklehrers
(1) Der Musiklehrer ist verantwortlich für seine
Organisation (Unterrichtsraum, Unterrichtszeiten).
(2) Im Falle einer Kündigung der Zusammenarbeit durch den
Musiklehrer darf er den durch die Vermittlungsagentur organisierten
Schülerstock nicht mitnehmen und muss den Schüler darüber informieren, dass
dieser sich erneut über die Website der Vermittlungsagentur einen neuen Lehrer suchen muss.
(3) Der Musiklehrer trägt die Verantwortung für seine
steuerlichen Angelegenheiten und verpflichtet sich, einenSteuerberater zu engagieren.
§ 3 Pflichten der Vermittlungsagentur
(1) Die Vermittlungsagentur vermittelt Schüler an den
Musiklehrer durch bezahlte Kampagnen über Instagram und Facebook.
(2) Die Vermittlungsagentur übernimmt keine Verantwortung
für die Dienstleistungen des Musiklehrers oder für Schüler, die vermittelt
wurden.
(3) Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten
Bedingungen durch den Musiklehrer verbleiben hohe Geldstrafen vorbehalten.
§ 4 Unterrichtsorganisation und -ausfälle
(1) Der Musiklehrer hat an gesetzlichen Schulferien (pro Bundesland) frei, zusätzlich darf er bis zu vier Mal aus Krankheitsgründen oder
anderen Gründen Unterricht absagen, ohne diesen nachholen zu müssen. Ab einer Absage über vier Mal hinaus müssen die ausgefallenen Unterrichtsstunden nachgeholt werden.
(2) Ottino Music ist nicht für einen Ersatzlehrer verantwortlich.
§ 5 Kündigung des Vertrags
(1) Die Kündigung des Vertrags muss schriftlich erfolgen und
eine Frist von [z. B. 4 Wochen] einhalten.
(2) Im Falle einer Kündigung durch den Musiklehrer gelten
die Regelungen bezüglich des Schülerstocks gemäß § 2 (2).
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder
teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 1 Haftung
Der Musiklehrer haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die durch
Fehler in der Ausführung seiner Leistungen oder durch sonstige
Pflichtverletzungen entstehen. Er übernimmt die volle Verantwortung für sein Handeln und trifft alle notwendigen Maßnahmen, um etwaige Haftungsrisiken zu minimieren. Eine Haftung des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
§ 2 Versicherung
Der Musiklehrer ist verpflichtet, sich eigenständig um eine angemessene
Berufshaftpflichtversicherung zu kümmern, die alle Risiken seiner Tätigkeit
abdeckt. Der Musiklehrer stellt sicher, dass er über den notwendigen
Versicherungsschutz verfügt und trägt die volle Verantwortung für mögliche Schadensfälle.
§ 3 Datenschutz
Der Musiklehrer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit
bekannt gewordenen Informationen über Kunden und Schüler streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe von Kontaktdaten oder sonstigen persönlichen Informationen an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Der Musiklehrer hat alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
§ 4 Unterrichtspflicht
Der Musiklehrer verpflichtet sich, den Unterricht mindestens
bis zum Abschluss der 6 Pflichtmonate für den letzten Schüler, der sich
angemeldet hat, fortzuführen. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der
Unterrichtsstunden, die im Rahmen dieses Vertrags vereinbart wurden. Eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts ist nur aus wichtigen Gründen möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Zahlungsabwicklung und Rahmenbedingungen
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Digistore24.
Der Schüler meldet sich über einen Digistore24-Link für ein monatliches
Abonnement an.
Der Musiklehrer hat während aller gesetzlichen Schulferien
(z. B. Herbst-, Weihnachts- oder Sommerferien) unterrichtsfrei. Die monatlichen Zahlungen erfolgen jedoch durchgehend, da der Schüler ein fortlaufendes Abonnement bezahlt.
Der Musiklehrer ist nicht zur Führung einer Buchhaltung
verpflichtet und muss keine Umsatzsteuer abführen. Diese Aufgaben übernimmt Digistore24 vollständig. Der Lehrer ist jedoch selbstständig und für seine monatliche Gutschrift (Auszahlung) von Digistore24 selber verantwortlich.
Nutzung von Fotos und personenbezogenen Daten
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